Inhaltssuche

Suchen Sie z.B. nach Artikeln, Beiträgen usw.

Personen- und Kontaktsuche

Bistum Fulda

Bistum Fulda beauftragt unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene

Anerkennungszahlungen nicht aus Kirchensteuermitteln

Stefan Zierau, Ute Sander und Bischof Dr. Michael Gerber

Fulda (bpf). Das Bistum Fulda hat zwei unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene von sexuellem Missbrauch beauftragt. Es handelt sich um die Dipl.-Sozialarbeiterin und Supervisorin Ute Sander, Tel. 06657/9186404, E-Mail: utesander.extern@bistum-fulda.de, und den Dipl.-Pädagogen Stefan Zierau, der auch als Supervisor und Psychotherapeut tätig ist, Tel. 0661/3804443, E-Mail: stefanzierau.extern@bistum-fulda.de. Beide stehen Betroffenen für vertrauliche Gespräche und die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung. Die beiden Ansprechpersonen sind auch zuständig für Verfahren zur Einleitung von Zahlungen in Anerkennung des Leids an Betroffene. 


Des Weiteren ist Dipl.-Sozialpädagogin Alexandra Kunkel als Interventionsbeauftragte für alle allgemeinen Fragen bezüglich sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch ansprechbar, Tel. 0661/87-475, E-Mail: alexandra.kunkel@bistum-fulda.de.


Das Bistum Fulda hat bisher Anerkennungszahlungen an Betroffene geleistet und Therapiekosten übernommen. Diese Zahlungen in Anerkennung erlittenen Leids wurden aus Mitteln geleistet, die nachweislich aus dem Eigenvermögen des Bischöflichen Stuhls stammen, sowie aus finanziellen Leistungen von Tätern, soweit diese noch am Leben waren.


Der repräsentativ aus den Regionen des Bistums gewählte Kirchensteuerrat hat am 30. November im Kontext der Verabschiedung des Bistumshaushaltes 2020 diese Vorgehensweise nochmals bestätigt. Es wurde entschieden, dass auch in Zukunft generell keine Mittel aus Kirchensteuern zur Zahlung von Entschädigungen bzw. Anerkennung des Leides von Opfern des sexuellen Missbrauchs verwenden werden.


Stattdessen wird aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls eine Summe bereitgestellt, die dafür vorgesehen ist. Der Kirchensteuerrat entscheidet im Bistum Fulda auch über die Verwendung der Erträge des Bischöflichen Stuhls. Bischof Dr. Gerber stellte heraus: „Ich bin dankbar, dass der Kirchensteuerrat sich dieser meiner Empfehlung angeschlossen hat“.


Bei den für künftige Entschädigungszahlungen verwendeten Rücklagen aus dem Bischöflichen Stuhl handelt es sich um den Teil des Bistumsvermögens, der sich nicht aus Kirchensteuermitteln speist.


10.12.2019


Bischöfliche Pressestelle
36001 Fulda / Postfach 11 53
Telefon: 0661 / 87-299 / Telefax: 87-568
Redaktion: Christof Ohnesorge

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

Karte
 


© Bistum Fulda

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


Postfach 11 53

36001 Fulda


Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578




© Bistum Fulda